Gestellung von Leih-ASP-Behältern bzw. Einwegverpackungen, Transport sowie Verwertung bzw. Beseitigung der an der Schadstoffannahmestelle auf dem Gelände des Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck angenommenen Abfälle
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Die an der Schadstoffannahmestelle angenommenen Abfälle sind in dafür zugelassenen Anlagen unter Beachtung der „Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV)“ ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen. Die Abfälle sind vom Auftragnehmer an der Schadstoffannahmestelle zu verladen und mit geeigneten Fahrzeugen zu transportieren.
Der Auftragnehmer übernimmt alle Leistungen: Verladung, Verpackungsmittel (Sammelbehältnisse bzw. Leeremballagen, Verpackungsbinder), Transport, die Bereitstellung der erforderlichen Genehmigungen, Nachweise und sonstigen Belege. Weiterhin sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers in die Verpackungsvorschriften des Auftragnehmers einzuweisen
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