Der Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baugrunduntersuchungen zur Ermittlung der stofflichen Eigenschaften des Bodens. Desweiteren sind auch die physikalischen Eigenschaften des Bodens zu untersuchen. Untersuchungen werden durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt.
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