Der Bund hält seit 2023 mittelbar 24,95% am Stromübertragungsnetzbetreiber TransnetBW. Es besteht Beratungsbedarf im Zuge der Beteiligungsführung. Dies betrifft insbesondere Fragestellungen im Zusammenhang mit der Finanzierung. Es muss über die Teilnahme des Bundes an weiteren Finanzierungsverpflichtungen entschieden werden. Eingehende Expertise des regulierten Geschäftsmodells, des Netzausbaus und seiner -planung sind essentiell.
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