Die Stadt Bad Münstereifel muss als Folge des Flutereignisses vom 14.07.2021 die Straßen Wege und Plätze innerhalb der Kernstadt erneuern. Hierzu wurde Aushubmaterial aufgenommen und auf dem Gelände des Sportplatzes zwischengelagert. Das Bodenmaterial wurde chemisch-analytisch untersucht und muss nun aufgenommen und entsprechend dem Gutachten entsorgt werden. Ein Haufwerk (Haufwerk 45) ist gemäß Bodengutachten als mit Asbest verunreinigtes Bodenmaterial einzustufen und gesondert nach den einschlägigen arbeitsschutz- und abfallrechtlichen Vorschriften zu behandeln und zu entsorgen. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Fördermittelrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27 Mai 2025. Auf die geltende Förderrichtlinie Wiederaufbau wird ausdrücklich hingewiesen.
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