Der KVSW plant im Zuge der Medizinkonzeption 2030 die bauliche Umsetzung für die funktionale Neuordnung im Bettenhaus A, B und und Behandlungsbau C. Durch die neue Struktur soll eine hochwertige Patientenversorgung und optimale Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen werden. Ziel ist es, durch die architektonische Umgestaltung eine möglichst effiziente Betriebsorganisation für die Zukunft sicherzustellen.
Die Art der geplanten Baumaßnahmen sind geprägt durch sehr unterschiedlichen Leistungstiefen der Planungsphasen und lassen sich klar abgrenzen.
Im Einzelnen sind folgende relevanten Bauabschnitte zu nennen:
1. Bettenhaus A über alle Geschosse
2. Bettenhaus B über alle Geschosse
3. Behandlungsbau C
Die zur baulichen Umsetzung der med. Konzeption 2030 nötigen Maßnahmen wurden im Rahmen einer Vorstudie in einen Grobterminplan übertragen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegt.
Grundlagen des Honorarvorschlages
Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume
Für die 3 Bauabschnitte ist eine phasenweise und bauteilweise Beauftragung wie folgt vor gesehen:
1. LPH 1 - 3
2. LPH 4
3. LPH 5 - 7
4. LPH 8
1. Bettenhaus A, 1. - 3. OG
1. OG Umbau zur Nutzung als Geriatrische Reha
2. OG Umbau zur Nutzung als Kurzzeitpflege
3. OG Umbau zur Nutzung als Stationäre Basisversorgung
Im 1. bis 3. OG haben 2 Patientenzimmer im Bestand immer eine gemeinsame Toilette auf dem Flur und Gemeinschaftsduschen. Hier sollen die Grundrisse der Patientenzimmer so umgebaut werden, das jedes Patientenzimmer eine eigene komplette Nasszelle erhält. Weiterhin sind die Schwesternstützpunkte in der Mittelspange an die neue Nutzung baulich anzupassen. Im gleichen Zug der Baumaßnahmen sollen im Bettenhaus A vom 1. UG bis in das 3.OG die Trinkwasserversorgung neu aufgebaut werden. Sämtliche Sanitärleitungen und Sanitäranlagen sind aufgrund des Alters und des Zustandes zu ersetzen. Die TGA Planung ist Bestandteil einer gesonderten Ausschreibung. Eventuelle Statiker-Leistungen werden über einen bestehenden Rahmenvertrag abgerufen.
Ein umfangreiches Gutachten zur Erkundung der Bausubstanz auf Schadstoffe für das Haus liegt vor. Die Schnittstellenkoordinierung erfolgt über den Bauherren.
Die Erschließung der Baustelle erfolgt über den Wirtschaftshof im 1. UG und das Treppenhaus. Parkplätze für PKW sind im Wirtschaftshof im begrenzten Umfang vorhanden. Die Bauarbeiten finden im laufenden Betrieb statt. Der Betrieb der restlichen Einrichtungen im IGZ darf nicht beeinträchtigt werden. Die Benutzung der Aufzüge ist gestattet, jedoch haben Patienten oder Personal immer den Vorrang.
Die bestehenden Brandabschnitte werden insofern tangiert, dass alle Medien -die durch Decken oder Wände laufen - entsprechend isoliert und geschottet werden müssen. Die Etagen bzw. Stationen sind durch das Aufstellen von raumhohen staubdichten Abtrennungen bzw. Staubschutzwänden zum laufenden Betrieb abzuschotten.
2. Bettenhaus B über alle Geschosse
EG Unterbringung von MVZs und Notfallversorgung in die bestehende räumliche Struktur
1. OG Umbau zur Nutzung als Geriatrische Reha
2. OG Umbau zur Nutzung als Kurzzeitpflege
3. OG Station 3.3 Palliativmedizin
Im EG werden verschiedene MVZs, die Notfallversorgung und die Hebammenpraxis in den bestehenden Untersuchungsräumen etabliert; es sind keine Planungsleistungen notwendig.
Im 1. OG werden die bestehenden Funktionen AOP, Labor und ITS geschlossen bzw. stillgelegt. Die Grundrisse müssen dann an die Erfordernisse der Geriatrischen Reha angepasst werden. D.h., wie im Bauteil A beschrieben Integrierung der außen liegenden Sanitärbereiche in die Patientenzimmer. Im 2. OG sind die Grundrisse der Nasszellen bereits zweckmäßig hergestellt. Dort sind nur im Bestand die kompletten Sanitärleitungen und Sanitäranlagen zu wechseln. Für die restlichen Räume ist lediglich eine Pinselsanierung notwendig.
Im 3. OG betrifft es die Station 3.3; dort müssen wie im Bauteil A beschrieben die Nasszellen neu hergestellt werden. Auf der Station 3.4 sind nur kleinere Maßnahmen im Bestand notwendig.
3. Bauteil C alle Geschosse
Keine Leistungen der Objektplanung Architektur vorgesehen. Stilllegung der vorhandenen Trinkwasserleitungen. Da die weitere Nutzung noch vakant ist, findet eine baubegleitende Planung statt, die bei Bedarf nach beauftragt wird. Jedoch müssen auch hier sämtliche Sanitärleitungen und Sanitäranlagen für eine weitere Nutzung entsprechend der Planung perspektivisch ausgetauscht werden.
4. Kosten
Geschätzte Kosten der Einzelmaßnahmen:
Die Grobkostenschätzung zur Umsetzung der Gesamtmaßnahmen schließt mit einer Summe von rund 11,9 Mio. € brutto für die Kostengruppen 300 und 400 ab.
Im Einzelnen mit folgender Aufstellung:
KG 300 KG 400
Bauteil A 8.600.000 € 1.400.000 €
Bauteil B 1.200.000 € 730.000 €
Bauteil C 0 40.000 €
Die Grobkostenschätzung erfolgte mit einer Genauigkeit vom +/- 25%.