Öffentliche Ausschreibung

Holzbetonverbunddecke

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Auftraggeber

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 24 Tage
Angebotsfrist
29. April 2026
Veröffentlichungsdatum
01. April 2026

Beschreibung

Umfang der Leistungen: Einschub mit Schüttung, entfernen, von unten; 95 m2 Reinigung, Boden-Wände-Decken; 360 m2 Verstärken Unterzug, Lasche, Baubuche, L = 7,50 m; 2 Stück Fehlboden/Einschubbretter inkl. Auflage; 95 m2 Holzbeton-Verbund-Anker, 8 x 180 mm; 2000 Stück Holzbeton-Verbund-Anker, 8 x 180 mm; 95 m2 # Mit der Baumaßnahme wurde im Erdgeschoss der Fußboden im westlichen Teil des Gebäudes um 40 cm abgesenkt und ein Teil der tragenden Wände abgebrochen. Als Vorbereitung / zur Ermöglichung der Abbruch- und Tiefbauarbeiten wurden temporäre Abstützungen der Decke über dem Erdgeschoss ausgeführt. Als neue Fundamente wurde eine Stahlbetonbodenplatte eingebaut. Auf der Bodenplatte wurden neue tragende Wände aus Kalksandstein eingebaut. Nach der Herstellung der Wände bis 50 cm unter die Holzbalken der Decke erfolgt eine Unterbrechung der Rohbauarbeiten bis zur Fertigstellung der Holzbeton-Verbunddecke. Erst nach der Wiederherstellung der Geschosstrennung werden die Rohbauarbeiten fertiggestellt (Anschluss Wände an die neue Decke). # Produktbindung: Mit den Leistungen zur Holzbetonverbunddecke sind die Einschübe (inkl. Schüttung) und der Fußboden des darüber liegenden Saals zurückzubauen. Es erfolgt der Einbau von neuen Holzstützen an der Außenwand unterhalb des tragenden Unterzuges und eine Verstärkung eines mittig im Raum verlaufenden Unterzuges mit Trägern aus Baubuche. Unter Einbeziehung der historischen Deckenbalken (Einbauzeit ca. 1530) wird eine Holzbeton-Verbunddecke hergestellt. An den Deckenbalken sind zum Teil Deckenbalkeninstandsetzungen und der Rückbau von Konstruktionsteilen vorzunehmen. Für die Holzbeton-Verbund-Anker wird ein vorgeschriebenes Produkt ausgeschrieben (Hersteller: Friedrich Verbundsysteme, Produkt: BiFRi Verbund-Anker 8x180, ABZ-9.1-851). # Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das Zuschlagskriterium für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote ist der Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

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