Die Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Absatz 4 VgV ist ein zweistufiges Verfahren, das insbesondere dann in Betracht kommt, wenn der tatsächliche Bedarf (Auftragsvolumen und Zeitpunkt) noch nicht konkret bekannt ist.
Auf dieser ersten Stufe wird die Rahmenvereinbarung im Wege eines der zulässigen Vergabeverfahren - hier: Offenes Verfahren - geschlossen.
Das Forstamt Stavenhagen beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu sechs Auftragnehmern zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2028.
Auf der zweiten Stufe werden auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung die Einzelaufträge im einfachen Wettbewerb unter den Rahmenvereinbarungspartnern vergeben. Auf dieser Stufe erhalten die Rahmenvereinbarungspartner die erforderlichen Informationen wie z.B. Leistungsort, Holzmenge und Qualitätsvorgaben und werden aufgefordert, für eine konkrete Leistung ihre Leistungsbereitschaft zu erklären und in einem kurzfristigen Wettbewerbsverfahren ein Preisangebot abzugeben.
Die Arbeiten finden ausnahmslos im Wald der Landesforstanstalt M-V statt.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
Maschineller Holzeinschlag und Rückung
Motormanueller Holzeinschlag und Rückung
Rückung nach Regieeinschlag
Leistungsorte sind die Reviere Plasten, Altentreptow, Ritzerow, Kentzlin, Wolfskuhle, Panschenhagen und Panstorf des Forstamtes Stavenhagen der Landesforstanstalt M-V.
Die genaue örtliche Lage der Reviere kann unter https://www.wald-mv.de/landesforst-mv/struktur-und-organisation/forstaemter/ eingesehen werden.
Lose (3)
Interessiert an dieser Ausschreibung?
Melden Sie sich kostenlos an und erhalten Sie automatische Benachrichtigungen für ähnliche Ausschreibungen mit KI-gestützter Analyse.