Im Rahmen des Hygienemanagements bei dem Auftraggeber werden alle hygienerelevanten und überwachungspflichtigen Anlagen des Auftraggebers und der mit ihr verbundenen Unter-nehmen (Deutsche Bahn) erfasst. Das Hygienemanagement wird zentralisiert von der Konzern-leitung verantwortet und geleitet. Im Sinne der Hygiene-Governance werden in erster Linie ge-setzlich verpflichtende Untersuchungen nach Infektionsschutzgesetz und Trinkwasserverord-nung sowie die vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) per Grundsatzbescheid dem Auftraggeber aufgetragenen behördlichen Belange konzernweit umgesetzt. Es gelten darüber hinaus im Sinne der Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht weitere Untersuchungspflichten (z.B. Legionellen-untersuchungen in Betriebsgebäuden).
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