Umfang der Maßnahme, Auftragsvergabe an zwei Bieter
Der Einstieg in die Maßnahme erfolgt zum 01.09.2024. Der Auftraggeber strebt die zeitnahe Nachbesetzung freigewordener Teilnehmerplätze bis zur maximalen Teilnehmeranzahl an.
In der Regel endet die Maßnahme nach der individuellen Zuweisungsdauer der Teilnehmenden oder mit der Zielerreichung der Maßnahme, bzw. bei Beendigung des Leistungsbezugs.
Für die individuelle ganzheitliche Betreuung sind 3300 Beratungseinheiten pro Jahr vorgesehen.
Es werden zwei Aufträge jeweils mit der Hälfte Beratungsstunden vergeben. Jeder Bieter kann nur einen Auftrag à 1650 Beratungsstunden erhalten.
Ziel der Maßnahme
Mit Unterstützung eines Coaches sollen Kundinnen und Kunden des kommunalen Jobcenters Wiesbaden wieder in den Beratungsprozess eingegliedert werden und/oder die konkrete Umsetzung, der in den Beratungen vereinbarten Ziele, sollen begleitet und mit Hilfe der aufsuchenden, unterstützenden und begleitenden Sozialarbeit, verfolgt werden. Die Kundinnen und Kunden zu motivieren, zu aktivieren und neue Perspektiven zu schaffen, ist die Aufgabe und Ziel der Maßnahme. Dabei soll ein zugewandter und gewinnender Beratungsansatz verfolgt werden, da die Teilnahme der Kundinnen und Kunden an der Maßnahme auf Freiwilligkeit beruht.
Kundinnen und Kunden haben aus verschiedenen Gründen den Kontakt zu ihren persönlichen Ansprechpartnern im kommunalen Jobcenter verloren. Ziel der "individuellen ganzheitlichen Betreuung" auf der Grundlage von § 16k SGB II ist es, die Kundinnen und Kunden wieder für den Beratungsprozess beim Fallmanagement zu gewinnen
Die Kundinnen und Kunden können nicht von der Teilnahme an Förderungen, Hilfeangeboten, Beratungsangeboten oder Perspektiven für eine berufliche Planung oder Eingliederung, profitieren. Immer wiederkehrende Problematiken, wie nicht eingehaltenen Vereinbarungen, und Absprachen mit dem Fallmanagement des Jobcenters oder potentiellen Arbeitgebern, Abbrüche von Förderungen und Hilfeangeboten aufgrund des gesundheitlichen Zustandes, sind die sich wiederholenden Themen. Die bestehenden Hilfesysteme, wie beispielsweise Beratungsstellen, können nicht mehr erreicht werden. Die soziale Isolation ist häufig vorangeschritten, einhergehend mit einem tiefen Misstrauen in die Gesellschaft und in die Hilfsangebote. Die Chancen für eine Beratung, Qualifizierung und einer nachhaltigen Integration soll den Kundinnen und Kunden eröffnet werden.
Zielgruppen
Teilnehmende der ausgeschriebenen Leistung sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in ihrer Beschäftigungsfähigkeit beeinträchtigt sind.
Beispielsweise mit Kunden und Kundinnen, die • multiple gesundheitliche Einschränkungen inclusive psychischen Auffälligkeiten, psychischen Erkrankungen Suchterkrankungen haben• einen besonderen Aktivierungsbedarf haben und motiviert werden können
• einer intensiven Stabilisierung und nachhaltigen Tagesstruktur bedürfen• die Unterstützung bei belastenden familiären Situationen benötigen
• bei verschiedene Integrationsbemühungen gescheitert sind
• aus ihrer sozialen Isolation und Vereinsamung herausgeholt werden müssen• sich aus ihren prekären Wohnverhältnissen herausentwickeln möchten• trotz mehrmaligen Kontaktversuchen seitens Fallmanagement nicht in den Beratungsprozess eingemündet sind.
Dauer der Förderungen /Option
Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie beginnt am 01.09.2024 und
endet am 31.08.2025. Es besteht eine Option zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr vom 01.09.2025 - 31.08.2026.
Die Entscheidung über die Ausübung des Gestaltungsrechtes der Vertragsverlängerungen (Option) wird von dem Auftraggeber getroffen und steht nur diesem zu.
Eine Unterbrechung der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer über die gesetzlichen Feiertage hinaus, hierzu zählen auch der 24.12. und 31.12., ist ausschließlich an zwei Tagen zulässig.
Anzahl und Umfang der Beratungseinheiten, Teilnehmende
Während der Maßnahmelaufzeit von einem Jahr sind insgesamt 3300 Beratungseinheiten für individuelle ganzheitliche Betreuung vorzuhalten.
Eine Beratungseinheit entspricht 60 Minuten und umfasst nur die tatsächliche Betreuungs-leistung, ohne die zusätzlichen Aufwendungen, siehe die Ausführungen unter 4.11.
Zuweisungsdauer, Verlängerung der Zuweisung, Zeitlicher Umfang für die Teilnehmenden, Abstimmung mit dem Fallmanagement
Nach Zuweisung durch das Fallmanagement beginnt für den Coach die Phase der Kontaktaufnahme durch aufsuchende Arbeit und Telefonkontakt oder Anschreiben.
Diese Phase ist auf vier Wochen begrenzt, konnte bis dahin der/die Kundin nicht erreicht werden, wird die Maßnahme nach Ablauf der vierten Woche abgebrochen und die Rückmeldung geht an das Fallmanagement. Bitte beachten Sie die Ausführungen zu "Vergütung bei nicht erfolgreicher Kontaktaufnahme" unter 4.11.
Nach dem Erstgespräch mit dem Kunden/der Kundin entwickelt der Coach eine individuelle Standortbestimmung und einen Vorschlag für die Anzahl und Verteilung der Coachingeinheiten für die ersten drei Monate.
Dies stimmt der Coach mit dem zuständigen Fallmanager/-in ab und das Fallmanagement entscheidet über diesen Vorschlag und der Coach erstellt einen Betreuungsplan.
Ort
Ort der Leistungserbringung ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden. Der Stand-ort muss über eine geeignete Infrastruktur verfügen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) in angemessener Zeit gut erreichbar sein.
Ein fester Maßnahmestandort für Beratungstermine, die Büroarbeit und Dokumentation ist vorgesehen. Da die Teilnehmenden häufig aufgrund ihrer komplexen Problemlagen nicht imstande sein werden, kontinuierlich Termine an einem festen Ort wahrzunehmen, soll die Maßnahme überwiegend aufsuchend stattfinden.
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