Für den Neubau des Hauses G ist das Klinikum Mutterhaus auf externe Fachplanungsleistungen eines Ingenieurbüros betreffend die technische Gebäudeausrüstung, §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3,7,8 §55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15 zu § 55 HOAI angewiesen.
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