7.1. Allgemein
7.1.1. Schiff zu Land, Umpallen und zu Wasser
7.1.2. Ein aktueller Landrevisionsbericht eines von der GDWS anerkannten Sachverständigen ist
vorzulegen inkl. die Erstellung eines Bodenberichtes.
7.1.3. Die Masse des Heckanker ist durch Wiegen zu ermitteln. Die ermittelten Massen des Ankers
mit Angaben zum Ankertyp sowie der Länge und Bruchkraft jeder vorhandenen Ankerkette sind
schriftlich mitzuteilen.
7.1.4. Der Innenbereich des Schotts ist trocken zu legen und zu reinigen.
7.2. Stahl- und Schiffsbau
7.2.1. Opferanoden erneuern (Magnesium 1,8kg, beidseitig je 5x)
7.2.2. Der Bauteildurchmesser der Schwanenhälse ist im Schottbereich (4x beidseitig) auf Ø100mm
zu ändern. Hierzu sind die bestehenden Schwanenhälse vollständig zu demontieren, zu
entsorgen und durch neue Schwanenhälse mit Ø 100 mm zu ersetzen.
7.2.3. Die Befestigungen der Reling sind zu richten ggf. zu ersetzen.
7.3. Schiffsausrüstung
7.3.1. Vorbereitung für Sandstrahlen und Konservieren; Demontage von vier Koppelwinden -und zwei
Anker- / Verholwinde
7.3.2. Anker demontieren; Kette reinigen und gängig machen; Kettenkasten reinigen, Montieren
7.3.3. Die Moosgummis der Luken sind zu entfernen, entsorgen und neue Dichtgummis sind
einzukleben. Die Dichtfläche der Luke ist zu strahlen und zu konservieren (Außenbereich Luken
gemäß Punkt 7.5.3 RAL 6010 grasgrün und Innenbereich Luken gemäß Punkt 7.5.4 RAL 9010
Reinweiß).
7.4. Elektrik
7.4.1. Die vorhanden elektrischen Leitung werden nicht mehr genutzt und sind zu demontieren. Die
wasserdichten Durchgänge sind wasserdicht zu verschließen oder gleichwertig. Die
demontierten Bauteile sind fachgerecht zu entsorgen.
7.5. Konservierung
7.5.1. Außenhaut unter Wasser mit Sa 2 ½ sandstrahlen oder gleichwertig und anschließend
Außenhaut unterwasser nach BAW-Formblatt für Korrosionschutzsystem 110 EP konservieren.
7.5.2. Außenhaut überwasser bis zur Unterkante Deck inkl. Schanzkleid außen und oben, mit Sa 2 ½
sandstrahlen oder gleichwertig und anschließend Außenhaut überwasser 120 EP konservieren.
Zusätzlich soll die Konservierung mit einem Auskreidungsschutz versehen werden.
7.5.3. Deck bis Oberkante Süll mit Sa 2 ½ sandstrahlen oder gleichwertig und anschließend nach
BAW- Formblatt für Korrosionsschutzsysteme 212 EP konservieren
7.5.4. Aufbauten inkl. Schanzkleid innen mit Sa 2 ½ sandstrahlen oder gleichwertig und anschließend
nach BAW- Formblatt für Korrosionsschutzsysteme 300 EP konservieren. Zusätzlich soll die
Konservierung mit einem Auskreidungsschutz versehen werden
7.5.5. Außenkante Süll inkl. Schwanenhälse, Poller mit Sa 2 ½ sandstrahlen oder gleichwertig und
anschließend nach BAW- Formblatt für Korrosionsschutzsysteme 300 EP (RAL 9005 Schwarz)
konservieren. Zusätzlich soll die Konservierung mit einem Auskreidungsschutz versehen
werden
7.5.6. Winden für die Konservierung demontieren, entfetten, säubern, sandstrahlen oder gleichwertig,
konservieren, neu fetten und montieren.
7.5.7. Das Fahrzeug ist gemäß § 2.01 BinSchStrO zu kennzeichnen. Hierzu ist eine zusätzliche Tafel
mit den geforderten Daten nach §1.10 Absatz 2 BinSchStrO lesbar anzubringen
7.5.8. Stolperstellen, Stufen, Kanten auf dem Oberdeck sind im Kontrast zum Untergrund farblich
abzusetzen.