Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Auftraggeber) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zur Deckung des Bedarfs an Druck-Technik zu schließen. Die Vergabe erfolgt in einem Offenen Verfahren gemäß §§ 119 GWB, 15 VgV i.V. mit dem TVgG M-V.
Bedarfsträger sind neben der DVZ M-V GmbH selbst auch deren Kunden in der Landesverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung sollen der Bezug von Druck-Technik einschließlich des üblichen Zubehörs und Verbrauchsmaterials sowie gewisse - in Bezug auf diese Geräte oder das Zubehör/Verbrauchsmaterial zu erbringende - zusätzliche Dienstleistungen ermöglicht werden.
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