Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren, maximal drei (3), Rahmenvereinbarungspartnern über die Erbringung von IT-Dienstleistungen und sonstigen Beratungsleistungen gem. Zuschlag, Anlage Nr. 01. Der Zuschlag spezifiziert das Los und damit Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen.
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