Beschreibung
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name und Anschrift:
Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle
Postanschrift: Hospitalstraße 1-2
39576 Hansestadt Stendal
Telefon:
+49 3931 60-7973; -7952; -7974
Fax:
+49 3931-60-7948
E-Mail:
Vergabestelle@Landkreis-Stendal.de
Internet:
https://www.landkreis-stendal.de
b) Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer:
66/06/2024
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
Landkreis Stendal, K1474 - ICE-Brücke bei 39524 Schönhausen Damm
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Art der Leistung:
Brückenbauarbeiten
Umfang der Leistung:
600 m² Rückbau Belag, Abdichtungen, Distanzschutzplanken und Oberflächenschutzsystem ,
30 m Ausbau / Einbau der ÜKO ,
410 Stück Einbau der Kappenverankerung,
540 m² Aufbringen Oberflächenschutzsystem ,
200 m Herstellung Schutzeinrichtung ,
540 m² Aufbringen der neuen Abdichtung,
540 m² Asphaltierung der Straße ,
Anpassung der Bankette (Befestigung an den Flügelenden, Randstreifen) ,
350 m Markierungsarbeiten durchführen .
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage:
Zweck des Auftrags:
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
Vergabe nach Losen
Nein
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung:
24.06.2024
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:
02.08.2024
weitere Fristen:
j) Nebenangebote
nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote
zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18dcc4cec05-45b80766933786fc
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:
Nein
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist
am:
13.03.2024
um:
10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am:
31.05.2024
p) Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de
Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch
r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin
am:
13.03.2024
um:
10:00
Ort:
Landkreis Stendal, Rechtsamt/ Vergabestelle, Arnimer Straße 1-4, 39576 Hansestadt Stendal - nicht öffentlich
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
keine, da die Eröffnung nicht öffentlich ist, da nur elektronische Angebote (in Textform) zugelassen sind
t) geforderte Sicherheiten
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inklusive Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
gemäß VOB/B
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:
Es liegt den Vergabeunterlagen unter www.evergabe.de bei.
Es kann vorab eingesehen werden unter dem Link:
https://www.landkreis-stendal.de/de/datei/anzeigen/id/1249984,1037/eigenerklaerung_zur_eignung_bauleistungen.pdf
Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen:
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (falls keine Beitragspflicht bei der tariflichen Sozialkasse besteht, bitten wir um Mitteilung in Textform),
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers,
3 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahre mit mindestens Angabe von Ansprechpartner mit Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich. Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von höchstens 6 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Ist nach Abschluss der Wertung der Angebote eine Bietergemeinschaft Bestbieter, sind auf gesondertes Verlangen von jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" die o.g. 3 Unbedenklichkeitsbescheinigungen (tarifliche Sozialkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft) vorzulegen, die o.g. Anzahl der Referenzen ist von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) für die Nachunternehmen einzureichen, wenn diese nicht präqualifiziert sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bestbieter die Nummer der Eintragung im o.g. Präqualifikationsverzeichnis des Nachunternehmens anzugeben.
Bei nicht präqualifizierten Nachunternehmen wird auf die Einreichung der vorgenannten Unterlagen zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" (o.g. 3 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Referenzen) dieser Nachunternehmen verzichtet. Sollten sich im Einzelfall Umstände ergeben, die zu Zweifeln an der Eignung führen bzw. die die Einreichung erforderlich machen, behält sich der Auftraggeber vor, die Einreichung der entsprechenden Unterlagen der/s entsprechenden Nachunternehmen/s auf gesondertes Verlangen dennoch zu verlangen.
Vom Bestbieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, dem/der nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, sind auf gesondertes Verlangen die folgenden Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) einzureichen:
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA,
Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA auch für die Nachunternehmen einzureichen.
Die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen unter www.evergabe.de bei.
Diese können vorab eingesehen werden unter dem Link:
https://www.landkreis-stendal.de/de/eigenerklaerungen-tariftreue-vergabegesetz.html
Für die ausgeschriebene Leistung maßgeblich ist der Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin vom 05.11.2021 (TV Lohn/Ost) (Tarifvertrag nach § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TVergG LSA) in Verbindung mit dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 28.09.2018 in der Fassung vom 05.11.2021 und 10.11.2022 mit folgendem Tariflohn: Lohngruppe 1 = 13,38 Euro vergabespezifisches Mindeststundenentgelt (gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro wird ersetzt durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt); Lohngruppe 2 = 14,45 Euro Tarifstundenlohn (TL), 15,30 Euro Gesamttarifstundenlohn (inklusive Bauzuschlag, GTL); Lohngruppe 2a = 18,26 Euro TL, 19,34 Euro GTL; Lohngruppe 3 = 18,78 Euro TL, 19,89 Euro GTL; Lohngruppe 4 = 20,47 Euro TL, 21,67 Euro GTL; Lohngruppe 5 = 21,53 Euro TL, 22,80 Euro GTL; Lohngruppe 6 = 23,53 Euro TL, 24,91 Euro GTL; Baumaschinenführer der Lohngruppe 4 = 20,81 Euro TL, 22,03 Euro GTL.
Alle vorgenannten zum Nachweis der Eignung auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise/Bescheinigungen sowie die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA müssen elektronisch in Textform über die Vergabeplattform übermittelt werden. Die Frist wird gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 TVergG LSA mindestens 3 Werktage betragen und darf 5 Werktage nicht überschreiten. Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind, soweit der Aussteller die Gültigkeit auf das Original beschränkt, zusätzlich im Original auf dem Postweg einzureichen. Alternativ können diese Nachweise im Original auch direkt in der Vergabestelle zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Zur zusätzlichen Übermittlung der Originale wird unter Berücksichtigung der Postwege eine nach Tagen bestimmte angemessene Frist gewährt. Bei nicht fristgerechter Vorlage der Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA und der zum Nachweis der Eignung auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise/Bescheinigungen durch den Bestbieter (ggf. auch der Nachunternehmer) wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird der Auftraggeber für den Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern sowie gemäß § 6 WRegG eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 3. Vergabekammer
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
y) Sonstige Angaben
Fußbodenbeläge,Straßenbau,Brücken/ Tunnel (Bau),Bankett/ Seitenstreifen