Beschreibung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist eine oberste Bundesbehörde mit insgesamt rund 810 Be-schäftigten an seinen zwei Dienstsitzen in Berlin. Dabei entfallen rund 360 Beschäftigte auf den Dienstsitz in der Friedrichstraße 108. Darunter fallen Beschäftigte die in Teilzeit oder in mobiler Arbeit (Homeoffice) arbeiten. Das BMG hat den politischen Auftrag, das Gesundheitsniveau der Bevölkerung zu verbessern, denn Gesundheit ist für jeden Menschen ein einzigartiges und kostbares Gut, um gesünder und länger le-ben zu können. Kommunikation spielt deshalb innerhalb des BMG eine wichtige Rolle, weshalb Wert auf Raum für persönliche Begegnungen und Gespräche gelegt wird. Einer dieser Räume stellt unsere Cafeteria in der Friedrichstraße dar und soll deshalb weiter aufrechterhalten und bewirtschaftet werden.
Die Cafeteria ist für uns nicht allein ein zweckgebundener Ort, an dem schnell etwas gegessen wird. Es ist auch ein Raum, in dem wir uns zu Besprechungen treffen und in welchem wir gerne mehr Raum für Ge-spräche außerhalb der Büroräume bieten wollen. Ein Forum zum freien Austausch und zu geplanten oder ungeplanten Begegnungen.
Der Konzessionsnehmer übernimmt eine modern eingerichtete Cafeteria mit ca. 30 Sitzplätzen und einem bequemen Lounge Bereich mit Sesseln. Eine Variabilität bei der Bestuhlung ist vorhanden. Die Cafeteria wurde zuletzt im Jahr 2016 komplett neugestaltet und neu eingerichtet sowie im Jahr 2021 teils renoviert und nach Bedarf instandgesetzt. Die Räumlichkeiten und die technische Ausstattung werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Cafeteria wird in dem aktuellen Zustand in dem es sich befindet übergeben. Der/die Konzessionsnehmer*in erkennt diesen Zustand als vertragsgemäß an und verpflichtet sich, das Pachtobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Die routinemäßige Reinigung der Tische sowie des ge-samten Küchenbereichs, Lager, etc. obliegt dem Konzessionsnehmer. Damit den Beschäftigten des Bundes die in der Cafeteria angebotene Gemeinschaftsverpflegung sowie das Snack- und Getränkesortiment zu angemessenen Preisen angeboten werden können, stellt das BMG dem Konzessionsnehmer Wasser, Ener-gie, Beleuchtung und Heizung kostenfrei zur Verfügung. Die Bereitstellung der Geräte und Gebäudetechnik sowie dessen Wartung und die Ausstattung mit Geschirr und Mobiliar obliegt dem BMG. Ebenso gehen die Kosten für die Entsorgung der beim Betrieb der Cafeteria anfallenden Küchenabfälle sowie Speiseöl- und fetten zu Lasten des BMG. Darüber hinaus, ist das BMG für die Reinigung der Boden- und Glasflächen ver-antwortlich. Die Kosten für die Arbeitskleidung, Berufskleidung und Küchenwäsche wird vom BMG über-nommen.
Die Cafeteria, mit Zugang aus dem Atrium, teilt sich auf in einen großen Aufenthaltsraum sowie in einen Lagerraum mit Zugang von der Cafeteria aus. Zudem befinden sich Toiletten in dem Aufenthaltsraum. Zur Veranschaulichung finden Sie eine Grundrissübersicht in der Anlage 1 beigefügt.
An Wochenenden und Feiertagen bleibt die Cafeteria regelmäßig geschlossen. Werktags hat die Cafeteria aktuell von 07:30 Uhr bis 15:00 geöffnet. Abweichende Öffnungszeiten können zwischen dem BMG und dem Konzessionsnehmer im Einvernehmen vereinbart werden. Die Dienstleistungskonzession wird für fünf Jahre vergeben. Der aktuelle Vertrag für die Kantinenbetreibung läuft aus, sodass der neue Konzessionsver-trag nach Möglichkeit ab dem 01.04.2024 in Kraft treten soll. Sollte Ihnen die Übernahme des Betriebs zum 01.04.2024 nicht möglich sein, sind ausdrücklich auch Angebote für einen späteren Beginn zugelas-sen.
Es können neben dem in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenem konventionellen Kantinenbe-trieb ebenfalls Konzepte eingereicht werden, welche eine gewinnbringende und nachhaltige Essensver-pflegung am Standort verwirklichen. Dabei sind auch andere Lösungen als der konventionelle Kantinen-betrieb vor Ort zugelassen wie z.B. Automaten, Anlieferungen (Bestellsystem) oder anderweitige Ideen. Das BMG ist hier offen für neue Konzepte und Vorschläge.
Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.