Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb von Natura 2000-Gebieten
Die Gesamtleistung umfasst die
1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT), LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb der o.g. Natura 2000-Gebietskulisse inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche
2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte
3. Erstellung jeweils eines Kartierberichts in Kurzform