Als Grundlage zur Ausarbeitung von Planfeststellungsunterlagen sind Kartierungen von Natur und Landschaft erforderlich. Die im Rahmen der Planung ermittelte Vorschlagstrasse ist durch Kartierungen detailliert zu erfassen. Die Kartierungen sind zu dokumentieren. ///
Das genaue Erfordernis für Kartierungen variiert meist projektspezifisch. Der Kartierumfang und die Kartiermethodik werden daher vom zuständigen Umweltplaner in einer Faunistischen Planungsraumanalyse (FPA) ausführlich definiert, wobei der AN an dessen Erstellung mitwirkt. ///
Die vorliegende Leistungsbeschreibung sowie das korrespondierende Leistungsverzeichnis beziehen sich auf Biotope und Tierartengruppen, für die bei einem Großprojekt im Regelfall Kartierungen durchzuführen sind. Dies sind: Biotop- und Lebensraumtypen, Brutvögel, Zug- und Rastvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Haselmaus und Feldhamster. ///
In Abhängigkeit von der Lage des Vorhabens und der Landschaftsausstattung in dessen Umfeld können weitere Kartierungen in der Regel von Arten der Anhänge II und IV der FFH-RL erforderlich sein, die durch den AN oder einen vom AN beauftragten Experten durchzuführen. ///
Nur in Ausnahmefällen sind darüber hinaus weitere Kartierungen in der Regel von Arten der Anhänge II und IV der FFH-RL oder der Roten Liste durch den AN oder einen vom AN beauftragten Experten durchzuführen. ///
Sämtliche Kartierungen sind zu dokumentieren. Die Dokumentation umfasst grundsätzlich: /// GIS-gestützte Tageskarten der einzelnen Arten / Artengruppen entsprechend Projektfortschritt (= Rohdaten), /// Kartierbögen für jede Begehung einer (Probe-)Fläche, Transekt bzw. eines Laichgewässers (= Rohdaten), /// einen Kartierbericht über die Biotop- und Lebensraumtypen, /// artengruppenbezogene Kartierberichte (Text, GIS-gestützte Ergebniskarten) /// einen artengruppenübergreifenden Gesamtbericht und eine projektbezogene GIS-Datenbank.