Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung einer kommunale Wärmeplanung gemäß dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Gesetz für die Wärmeplanung zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) für die Stadt Bergkamen, die Stadt Kamen und die Gemeinde Bönen. Die drei beteiligten Kommunen liegen im Versorgungsgebiet der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen und haben sich deshalb zu einem gemeinschaftlichen Vorgehen bei der Erstellung ihrer Wärmeplanung entschieden. Der Auftrag wird einheitlich für alle drei beteiligten Kommunen vergeben. Es kommen aber separate Vertragsverhältnisse des Auftragnehmers mit jeder beteiligten Kommune zustande. Die Auftragsvergabe erfolgt zum Festpreis (siehe Vergabeunterlagen).
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