Frist abgelaufen

Kompakt- und Kleinkehrmaschinen für die ELW

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Auftraggeber

Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
03. Juni 2024
Veröffentlichungsdatum
24. April 2024

Beschreibung

Los 1 : Kompaktkehrmaschine zugelassen als selbstfahrendes Arbeitsgerät mit einem Aufnahmevolumen von mindestens 4 cbm. Die Ausstattung muss der StVZO der Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Los 2: Kleinkehrmaschinen zugelassen als selbstfahrendes Arbeitsgerät mit einem Aufnahmevolumen von mindestens 1,8 bis 2 cbm. Die Ausstattung muss der StVZO der Bundesrepublik Deutschland entsprechen.

Lose (2)

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