Der Auftragnehmer hat die Grünabfälle aus privaten Haushalten gemäß den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung anzunehmen. Er hat die getrennte kontrollierte Annahme von biologisch abbaubaren Abfällen - AVV 20 02 01 biologisch abbaubare Abfälle/Grünabfälle – aus privaten Haushaltungen aus dem gesamten Zweckverbandsgebiet gemäß den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung vorzunehmen. Die angenommenen Grünabfälle sind einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen und dem ZASO nachzuweisen.
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