Gegenstand des finalen schlüsselfertigen Angebotes und (im Auftragsfalle) des Bauvertrages ist es daher ein schlüsselfertiges, vollständiges, betrieblich und technisch uneingeschränkt funktionsfähiges, nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den öffentlich-rechtlichen Vorschriften ein wandfreies und abnahmefähiges Werk zum Pauschalfestpreis und im vereinbarten Zeitrahmen zu erstellen.