Das UKF ist als universitäres Krankenhaus Betreiber einer kritischen Infrastruktur und unterliegt daher besonderen regulatorischen Verpflichtungen, die sich aus dem BSI-Gesetz und den Anforderungen aus KRITIS ergeben. Hieraus leitet sich für das UKF ein besonderes Augenmerk auf die Sicherung klinischer Daten und die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit ab.
Für die Gewährleistung und die Förderung der Patientensicherheit im Rahmen der Akutversorgung in Krankenhäusern bedarf es ein hohes Digitalisierungsniveau. Hierunter fällt auch eine moderne technische Ausstattung. In den letzten Jahren wurden die Investitionen in den Bereichen Digitalisierung sowie Ausstattung seitens der Krankenhäuser (u.a. aufgrund des Investitionsstaus) nicht im notwendigen Umfang getätigt. Dieser Situation soll nun mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und dem dazugehörigen Krankenhauszukunftsfonds entgegengewirkt werden. Zusätzlich ist das UKF Ende 2023 durch einen IT-Sicherheitsvorfall kompromittiert worden, was die Notwendigkeit eines redundanten Krisen- und Ausfallfallmanagementsystems zusätzlich verdeutlicht hat.
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