Das UKF ist als universitäres Krankenhaus Betreiber einer kritischen Infrastruktur und unterliegt daher besonderen regulatorischen Verpflichtungen, die sich aus dem BSI-Gesetz und den Anforderungen aus KRITIS ergeben. Hieraus leitet sich für das UKF ein besonderes Augenmerk auf die Sicherung klinischer Daten und die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit ab.
Das UKF benötigt daher ein Krisen- und Ausfallmanagementsystem für die Sicherstellung einer sicherheits- und qualitätsorientierten Behandlung in Notfall- und Krisensituationen.
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