Labordiagnostische Untersuchungen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Baden-Württemberg. Der Auftragnehmer übernimmt die zur Gesundheitsfürsorge der Gefangenen oder sonst erforderlichen labormedizinischen Untersuchungen, für die Justizvollzugsanstalten und das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg. Ausgenommen hiervon sind: - labormedizinische Untersuchungen, die anstaltsintern vorgenommen werden können, - eilige labormedizinische Untersuchungen, die aus Zeitgründen nicht in den Vertragslaboren durchgeführt werden können. Die Erfüllung von Mindestauftragswerten, anstaltseitig wie auch für den gesamten Bedarf, für den Einzelfall wie auch für bestimmte Zeitabschnitte, wird nicht vereinbart. Die Aufstellung der Laborleistungen im Jahr 2024 (Anlage 6_Laborleistungen 2024) ist daher beispielhaft als Information zu betrachten.
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