Die hier inkludierten Libellenarten sind Bestandteil der Anhänge der FFH-Richtlinie (Anhang II & IV). Für diese Arten müssen die Länder Daten über den Erhaltungszustand an das Bundesamt für Naturschutz liefern. Diese Daten sind dann Grundlage/Bestandteil des nationalen Berichts an die EU. Die Daten müssen in jedem Berichtspflichtzeitraum neu erhoben werden. Die Stichprobenflächen sind in den beiliegenden Shape-Dateien verortet und benannt. Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen durch die beauftragte Person oder Firma in vollem Umfang selbst. Die Einbeziehung von nicht bereits im Angebot genannten und als geeignet nachgewiesenen Unterauftragnehmern ist erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Bitte beachten Sie die mit den übrigen Vergabeunterlagen bereitgestellte Leistungsbeschreibung hinsichtlich der erschöpfenden Darstellung des hier ausgeschriebenen Auftrags.
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