Der Landkreis Neu-Ulm beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Landkreis entsprechend den Vorgaben des Gesetzes
über die Kostenfreiheit des Schulwegs und der Schülerbeförderung von/nach Hause zu Förderschulen/Sonderpädagogischen Zentren sowie zu einer
Schule für Körperbehinderte. Zwei Schulen liegen in Baden-Württemberg. Es handelt sich um befreiten Schülerverkehr im Sinne der
Freistellungsverordnung