Der Landkreis Regensburg beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Gebiet des Landkreises Regensburg entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs und der Schülerbeförderung zum/vom Heimatort. Der Auftrag unterfällt nicht (!) der Freistellungs-Verordnung.
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