Sinn und Zweck des Vertrages ist es, die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit aller in den Objektlisten (Anlagenkonvolut 4) benannten Spielsand- und Fallschutzflächen (nachfolgend Objekte genannt) sicherzustellen. Der AG überträgt dem AN hierzu die Erfüllung sämtlicher Leistungen gemäß dem als Anlage 2 beigefügten Leistungsverzeichnis
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