Die RAG beabsichtigt den Kauf von Arbeitsplatzhardware (Notebooks und Tablets) zur Neuausstattung aller Mitarbeitenden, die durch den Auftragnehmer vorzubereiten und an den Arbeitsplätzen verwendungsfähig aufzustellen sind. Gleichzeitig erfolgt die Entsorgung der Alt-Hardware der RAG durch den AN inkl. Datenlöschzertifikat bzw. Entsorgungsnachweis.
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