Beschäftigte der Bedarfsstellen sind in bestimmten Bereichen aufgrund der Anforderungen des Arbeitsschutzes mit Arbeits- und Schutzhandschuhen auszustatten. Der AN liefert auf der Basis dieser Rahmenvereinbarung den Bedarfsstellen auf deren Bestellung/Abruf hin die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel.