Zur Erhaltung der Verkehrssicherheit sind im Rahmen der Baumkontrolle in den jeweiligen Bereichen
der Straßenmeistereien notwendige fachtechnische Kontrollen der Bäume an Bundes- und
Landesstraßen, entsprechend der jeweiligen Lose, durchzuführen.
Die geforderte Leistung umfasst die Durchführung und Dokumentation von Regelkontrollen (visuelle
Inaugenscheinnahme) zur Beurteilung der Straßenbäume (Einzelbäume, Baumreihen, Alleen).
Betroffen sind Bäume der Jugend- und Alterungsphase (vgl. FLL- Baumkontrollrichtlinien) in
unterschiedlicher Artenzusammensetzung.
Vertragslaufzeit sind zwei Jahre.
Lose (4)
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