Leistungsverzeichnis ausfüllen, Konzepte erstellen – basierend auf Ihren vergangenen Angeboten
Eignungs- und Bewertungskriterien aus den Vergabeunterlagen extrahieren und strukturieren
Übersichtlichen Onepager für schnelle Go/No-Go Entscheidung erstellen
Relevante Ansprechpartner und Entscheider bei der Vergabestelle recherchieren
Tägliche E-Mail-Benachrichtigungen für ähnliche Ausschreibungen erhalten
Auftraggeber
Keine Angabe
Wichtige Fristen
Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 2 Tage
Angebotsfrist
05. März 2026
Veröffentlichungsdatum
03. Februar 2026
Beschreibung
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf, beginnend mit der Vorklasse bis zum Ende der Mittelstufe (ca. 5 Jahre bis ca. 18 Jahre), deren Wohnsitz Hanau ist.
Die Leistung umfasst die tägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern, zum regelmäßigen und lehrplanmäßigen Unterricht, die von ihrer Wohnung zur Schule und zurück gefahren werden müssen. Die Durchführung von Praktikumsfahrten und die Durchführung notwendiger Einzelbeförderungen zählen ebenfalls zur geforderten Leistungserbringung. Darüber hinaus müssen auch Unterrichtsfahrten zu sonstigen Unterrichtsorten durchgeführt werden.
Je nach Betreuungs- und Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler erstreckt sich das Bediengebiet auf alle dafür in Frage kommenden Schul- und Bildungseinrichtungen, sowohl innerhalb des Stadtgebietes als auch außerhalb. Die Anzahl der anzufahrenden Schulen kann sich jederzeit ändern, es können Schulen hinzukommen und wegfallen.
Die Beförderungsleistungen sind in zwei Lose aufgeteilt:
Los 1: Innerhalb des Stadtgebietes sind dies alle Schulen, deren Träger die Stadt Hanau ist. Hinweis: Die Friedrich-Fröbel-Schule befindet sich in der Nachbargemeinde Maintal, ist aber in der Schulträgerschaft der Stadt Hanau. Weiterhin umfasst die Leistung die Beförderung zu Vorklassenstandorten in Hanau
Los 2: Außerhalb des Stadtgebietes erstreckt sich das Bediengebiet im Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung zur Frida-Kahlo-Schule und zur Johann-Hinrich-Wichern-Schule. Die Anzahl der anzufahrenden Schulen kann sich jederzeit ändern, es können Schulen hinzukommen und wegfallen.
Beide Lose können auch die Beförderung zu Außenklassen beinhalten. Derzeit ist dies Los 2 Frida-Kahlo-Schule zur Heinrich-Böll-Schule in Bruchköbel und Käthe-Kollwitz-Schule in Langenselbold. Ab Schuljahr 2026/2027 erfolgt im Los 1 auch die Beförderung von ca. 60 Schülerinnen und Schülern von der Friedrich-Fröbel-Schule zur Elisabeth-Schmitz-Schule. Da die Schülerinnen und Schüler noch nicht feststehen, ist die Kalkulation auf Grundlage der Schülerbeförderungsliste vorzunehmen.
Es sind die Vorgaben zur Loslimitierung (Ziffer 2.3 des Verfahrensbriefs) zu beachten. Im Preisblatt darf daher nur ein Preis eingetragen werden – entweder für Los 1 oder für Los 2. Die Entscheidung, auf welches der Lose angeboten werden soll, muss vor Ablauf der Angebotsfrist getroffen werden. Gibt ein Bieter ein Angebot auf beide Lose ab, sind beide Angebote vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Die Loslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon, ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick auf die Loslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen.
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