Frist abgelaufen

Los 309 - Schlosserarbeiten Geländer Sanierung des Gymnasiums Diesterweg in Tangermünde

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Auftraggeber

Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
19. Februar 2024

Beschreibung

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name und Anschrift: Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle Postanschrift: Hospitalstr. 1-2 39576 Hansestadt Stendal Telefon: +493931-60-7974/7973/7952 Fax: +49 3931-60-7948 E-Mail: Vergabestelle@Landkreis-Stendal.de Internet: https://www.landkreis-stendal.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65.1011/309/2024 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Gymnasium Diesterweg, Lindenstraße 44, 39590 Tangermünde f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Los 309 - Schlosserarbeiten Geländer Umfang der Leistung: Werkstattplanung und Statik für die Geländer, 6 m² Freilegen und Wiederverfüllen der Deckenträger, 10,5 m Übergangsblech, 10,5 m Fußpunkt Geländer herstellen, 10,5 m Anschlussplatte, 10 St Ankerplatten für Geländer, 4 St Geländerelemente je 1,18 m, 2 St Geländerelemente je 0,71 m, 2 St Geländerelemente je 0,32 m, 2 St Ergänzungen am Bestandsgeländer g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) Vergabe nach Losen Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 25.04.2024 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 28.06.2024 weitere Fristen: j) Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen k) mehrere Hauptangebote nicht zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18d443a8cd2-3811349d8ee69a05 Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am: 19.02.2024 um: 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 24.04.2024 p) Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin am: 19.02.2024 um: 09:00 Ort: Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle, Arnimer Straße 1-4,39576 Hansestadt Stendal - nicht öffentlich Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine, da die Eröffnung nicht öffentlich ist, da nur elektronische Angebote (in Textform) zugelassen sind. t) geforderte Sicherheiten keine u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind gemäß VOB/B v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: Es liegt den Vergabeunterlagen unter www.evergabe.de bei. Es kann vorab eingesehen werden unter dem Link: https://www.landkreis-stendal.de/de/datei/anzeigen/id/1249984,1037/eigenerklaerung_zur_eignung_bauleistungen.pdf Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen: aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (falls keine Beitragspflicht bei der tariflichen Sozialkasse besteht, bitten wir um Mitteilung in Textform), aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers, 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahre mit mindestens Angabe von Ansprechpartner mit Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich. Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von höchstens 6 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Ist nach Abschluss der Wertung der Angebote eine Bietergemeinschaft Bestbieter, sind auf gesondertes Verlangen von jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" die o.g. 3 Unbedenklichkeitsbescheinigungen (tarifliche Sozialkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft) vorzulegen, die o.g. Anzahl der Referenzen ist von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) und die vorgenannten 3 Unbedenklichkeitsbescheinigungen (tarifliche Sozialkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft) auch für die Nachunternehmen einzureichen, wenn diese nicht präqualifiziert sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bestbieter die Nummer der Eintragung im o.g. Präqualifikationsverzeichnis des Nachunternehmens anzugeben. Vom Bestbieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, dem/der nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, sind auf gesondertes Verlangen die folgenden Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) einzureichen: Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA, Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA auch für die Nachunternehmen einzureichen. Die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen unter www.evergabe.de bei. Diese können vorab eingesehen werden unter dem Link: https://www.landkreis-stendal.de/de/eigenerklaerungen-tariftreue-vergabegesetz.html Für die ausgeschriebene Leistung maßgeblich ist der Manteltarifvertrag Metall für das Land Sachsen-Anhalt vom 20.09.2017 gültig ab 01.01.2018 und der Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten des Metall verarbeitenden Handwerks Sachsen-Anhalt vom 30.03.2022 gültig ab 01.04.2022 (Tarifvertrag nach § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TVergG LSA) mit der Anlage 1 Entgelttabelle für das Metallverarbeitende Handwerk Sachsen Anhalt vom 21.09.2023 mit folgendem Stundenlohn: gültig ab 01.02.2024 Entgeltgruppe (EG) 1 = 13,38 Euro (wird ersetzt durch das vergabespezifisches Mindeststundenentgelt) EG 2 = 14,00 Euro; EG 3 = 14,74 Euro, EG 4 = 16,21 Euro EG 5 = 17,69 Euro, EG 6 = 20,64 Euro; EG 7 = 23,58 Euro, EG 8 = 25,06 Euro. Alle vorgenannten zum Nachweis der Eignung auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise/Bescheinigungen sowie die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA müssen elektronisch in Textform über die Vergabeplattform übermittelt werden. Die Frist wird gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 TVergG LSA mindestens 3 Werktage betragen und darf 5 Werktage nicht überschreiten. Vom Bestbieter und für die von ihm ggf. benannten Nachunternehmer, sofern dieser/diese nicht präqualifiziert sind, sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen, soweit der Aussteller die Gültigkeit auf das Original beschränkt, zusätzlich im Original auf dem Postweg einzureichen. Alternativ können diese Nachweise im Original auch direkt in der Vergabestelle zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Zur zusätzlichen Übermittlung der Originale wird unter Berücksichtigung der Postwege eine nach Tagen bestimmte angemessene Frist gewährt. Bei nicht fristgerechter Vorlage der Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA und der zum Nachweis der Eignung auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise/Bescheinigungen durch den Bestbieter (ggf. auch der Nachunternehmer) wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird der Auftraggeber für den Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern sowie gemäß § 6 WRegG eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 3. Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) y) Sonstige Angaben Metallbau/ Stahlbau (Ausbau),Metallbau/ Stahlbau (konstruktiv),Brücken/ Tunnel (Bau)

Lose (1)

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