Das Gerüst am Klausurflügel ist erforderlich für die Dachdecker- und Fassadenarbeiten. Am Südgiebel dient das Gerüst ausschließlich der Sicherung der Dachdeckerarbeiten. Dort ist der Abstand zum nächsten Gebäude sehr gering, so dass dort nur ein schmales Gerüst, Breite 60 cm, aufgestellt werden kann. Auf der Westseite befindet sich ein Laubengang. Dort sind ein Gerüst im Erdgeschoss unter dem Laubengang für die Arbeiten an der Fassade und ein freistehendes Gerüst für die Arbeiten am Schleppdach über dem Laubengang erforderlich.
Es ist ein Fassadengerüst mit Konsolenverbreiterung einschließlich Dachdeckerfangschutz als Modulgerüst für den flexiblen Umbau während der Standzeit aufzustellen und über die Grundstandzeit hinaus vorzuhalten. Gitterträger, der Schutzdächer über den Eingängen, ein Treppenaufgang und ein Lastenaufzug sind ein- und anzubauen. Aufgrund der Arbeiten am benachbarten Neubau erfolgt der Aufbau in zwei Abschnitten.
Für die Arbeiten in den Innenräume sind ein Raumgerüst und fahrbare Standgerüste vorgesehen.
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