Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme: Ziele setzen und erreichen
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Ziel der Maßnahme ist die Förderung der Bereitschaft zur Mitarbeit im Integrationsprozess und die Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit durch die Entwicklung individueller Ziele und die Unterstützung bei der Zielerreichung. Mit den Teilnehmenden sollen Ziele erarbeitet werden, die den Integrationsprozess fördern und für die TN attraktiv wie auch realistisch erreichbar sind. So soll die Motivation des Einzelnen gesteigert und die Perspektiventwicklung ermöglicht werden. Die Erreichung eines individuellen Ziels wird durch den Auftragnehmer unterstützt. Durch neue Perspektiven und Erfolgserlebnisse über (Teil-)Ziele soll die Motivation und Selbstwirksamkeit der Teilnehmenden gestärkt werden, um so Vermittlungshemmnisse nachhaltig abzubauen und eine folgende Heranführung an den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
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