Das Bezirksklinikum Mainkofen beabsichtigt für ihre Mitarbeitenden, auf deren Beschäftigungsverhältnis die durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (nachfolgend genannt: TVöD-K) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung findet, Incentives/Benefits die ausschließlich die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) bzw. die Vorgaben des BMF-Schreibens vom 13.04.2021 erfüllen, anzubieten.
Mitarbeiter-Benefit-System auf einer IT-Plattform als Rahmenvereinbarung
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