Auf der Grundlage der jeweils gültigen Fassung der Abfallwirtschaftssatzung des ZASO ist die halbjährliche, mobile Sammlung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten im o. g. Gebiet mit einem für diese Tätigkeit vollwertig ausgerüsteten „Schadstoffmobil“ durchzufüh-ren.
Es ist ein Tourenplan gemäß den Vorgaben des ZASO zu den Ortschaften, Standplätzen und Standzeiten zu erstellen.
Es sind im Weiteren die Standzeiten an den benannten Wertstoffhöfen abzusichern.
Die erfassten gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle sind in dafür zugelassenen Anlagen ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen.
Die ordnungsgemäße Verwertung /Beseitigung ist nachzuweisen.
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