Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung
(HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.)
ELT für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 4 + 5 + 6
Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen der LPH 1 bis 3 + 5 bis 9 Der Auftraggeber geht davon aus, dass LPH 4 in den ALG 4 – 6 nicht erforderlich sein wird.
- stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2
- einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM) (Stufe 2 für die Gesamtmaßnahme // ab Stufe 3 in Abschnitten wie beschrieben)
Besondere Leistungen:
- Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst)
- Planung und Ausführung der Photovoltaikanlage Für die PV-Anlage wird ein Kostenansatz von 800.000 € brutto für eine Fläche von ca. 6.000 m² vorgesehen
Eine detaillierte Aufstellung der Besonderen Leistungen einschl. Beschreibung kann dem Einladungs-schreiben Stufe 2 sowie der Anlage 03 aus den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung erbracht.
Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss des VgV-Verfahrens und den vorliegenden Unterlagen, die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Weitere Informationen einschließlich der Masterplanung werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Die Stadt Schweinfurt plant umfangreiche Abbruch-, Rückbau- und Neubaumaßnahmen der Anlagen des Servicebetriebs in Schweinfurt bei laufendem Betrieb.
Der Hauptsitz des Servicebetriebes inkl. Wertstoffhof liegt im Süden des Stadtgebietes am Sennfelder Bahnhof. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 36.000 m².
Der Servicebetrieb beschäftigt ca. 220 MitarbeiterInnen.
Eine Beschreibung der Bestandsituation und aktuellen Aufteilung sowie vorgesehene Abbruch-, Rückbau- und Neubaumaßnahmen können den Vergabeunterlagen (Masterplanung) entnommen werden.
Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.
Lose (1)
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