Öffentliche Ausschreibung

Nachmarkierung auf Kreisstraßen 2026 im Landkreis Bautzen

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Auftraggeber

Landratsamt Bautzen

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 0 Tage
Angebotsfrist
02. März 2026

Beschreibung

a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Bautzen; Bereich/Abteilung: Zentrale Vergabestelle; Straße, Hausnummer: Bahnhofstraße 9; Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen; Land: DE; Telefon: +49 3591-5251-23318; Fax: +49 3591-5250-23318; E-Mail: Vergabe6@lra-bautzen.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Nachmarkierung auf Kreisstraßen e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Bautzen / Kreisstraßen im Landkreis Bautzen; Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Wesentliche Leistungen Farbmarkierung: Fahrbahnbegrenzung durchgehend (0,12 breit): ca. 360.000,00 m; Fahrbahnbegrenzung Radweg durchgehend (0,12 breit): ca. 7.200,00 m; Fahrstreifenbegrenzung durchgehend (0,12 breit): ca. 4.000,00 m; Fahrstreifenbegrenzung unterbrochen, Strich: Lücke = 1:1/1:2/2:1 (0,12 breit): ca. 6.100,00 m; Fahrbahnbegrenzung durchgehend (0,25 breit): ca. 152,00 m; Sperrflächen als Schrägstrichgatter (0,25 breit): ca. 23,00 m Sperrflächen als Schrägstrichgatter (0,50 breit): ca. 82,00 m Blockmarkierung 1:1, (0,25 Breit) = 990,00 m Pfeilmarkierungen (siehe LV) = 45,00 Stück Quermarkierungen: ca. 65,00 m Zick-Zack-Markierung: ca. 70,00 m Wesentliche Leistungen Kaltplastikmasse: Fahrstreifenbegrenzung durchgehend (0,12 breit): ca. 20,00 m; Fußgängerüberweg: ca. 24,00 m Radfahrerfurt: ca. 17,50 m Markierungszeichen „Radfahrer“: 6,00 Stück Markierungszeichen „50“: 1,00 Stück Markierungszeichen „VZ 136-10“: 1,00 Stück g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 02.05.2026, Ende: 30.09.2026, 70 % der geforderten Leistung spätestens 31.07.2026 j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind. k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Entfällt, da die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist. l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3327821/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 02.03.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 02.04.2026 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 02.03.2026, 10:00 Uhr; Ort: Landratsamt Bautzen, Gebäude- und Liegenschaftsamt, Bahnhofstraße 8, 02625 Bautzen, nur elektronisch über www.eVergabe.de; Personen, die anwesend sein dürfen: entfällt t) Sicherheiten: gemäß ZVB/E-StB, VOB/B und Vergabeunterlagen u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß ZVB/E-StB, VOB/B und Vergabeunterlagen v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: Es ist keine bestimmte Rechtsform vorgeschrieben. w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Mit den Vertragsunterlagen erhalten Sie das Formblatt 124 zur Eigenerklärung. Dieses muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei Abgabe dem Angebot beiliegen. Soweit das Angebot in die engere Wahl kommt, kann der Auftraggeber diesbezüglich Erklärungen und Nachweise nachverlangen. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Die Vorlage einer Präqualifizierungsurkunde ersetzt die Eigenerklärung. Voraussetzungen für Wettbewerbsteilnahme: Bieter haben für die zu verwendenden Markierungsstoffe entsprechende Prüfberichte bzw. Prüfzeugnisse der Bundesanstalt für Straßenwesen vorzulegen. Bieter müssen die Qualifikationen ihres Unternehmens und der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen durch ein Zertifikat gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M) nachweisen. x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen; Bereich/Abteilung: Dienststelle Dresden, Referat 39; Straße, Hausnummer: Stauffenbergallee 2; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: DE Fahrbahnmarkierung

Lose (1)

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