Der Main-Donau-Kanal verbindet über eine 170 km lange Strecke – als künstliches Bauwerk – den Main mit der Donau. Ein Großteil der Strecke ist gedichtet. Neben Nassbaggerarbeiten, zur
Aufrechterhaltung der Fahrrinnenverhältnisse, sind für die Schifffahrt auch Objekte wie Wendestellen, Anlegestellen, Schleusenwarteplätze und Liegestellen von Ablagerungen
freizuhalten. Bei allen bisher beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um regelmäßig wiederkehrende Baggermaßnahmen.
In einigen Haltungen kann es durch nicht planbare Ereignisse wie Hochwasser zu Verlandungen der Schifffahrtsrinne kommen. Je nach Intensität und Dauer der Ereignisse kommt es zur Einstellung des Schiffsverkehrs. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffverkehrs muss dann die planmäßige Fahrrinnentiefe unverzüglich wiederhergestellt werden.
Um Synergieeffekte im Hochwasserfall zu nutzen, sollen diese mit den regelmäßig wiederkehrenden Baggermaßnahmen gekoppelt werden.
Zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs müssen die über das Regelprofil hinausragenden Ablagerungen gebaggert und das Baggergut umgelagert, verwertet oder entsorgt werden. Die Baggerarbeiten umfassen planbare turnusmäßige Baggermaßnahmen sowie Baggermaßnahmen aufgrund unplanmäßiger Ereignisse, wie beispielsweise
Hochwässer.
Die Baggermassen sind der Baubeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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