Die Stadt Ahaus plant den Neubau einer Feuer- und Rettungswache und eines Baubetriebshof am bereits bestehenden Standort. Beide Gebäude und Nutzer grenzen dort als direkte Nachbarn aneinander. Im Vorfeld wurden durch das Büro kplan Bedarfsermittlungen durchgeführt und durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft der Stadt Ahaus ergänzt. Die Raumbedarfe sind von den politischen Gremien der Stadt Ahaus bestätigt worden. Die Planung beinhaltet die Umsetzung sämtlicher definierter Bedarfe unter besonderer Berücksichtigung von Synergien und einer effizienten Nutzung des Grundstücks. Zentral sind dabei Aspekte wie die infrastrukturelle Anbindung und eine zukunftsfähige Energieversorgung. Da die Baumaßnahmen während des laufenden Betriebs erfolgen, ist eine abschnittsweise Realisierung erforderlich. Um die langfristigen Entwicklungsperspektiven des Areals aufzuzeigen und eine fundierte Grundlage für einzelne Realisierungsmaßnahmen zu schaffen, ist eine ganzheitliche städtebauliche und architektonische Betrachtung des Areals notwendig. Insgesamt beträgt die Schätzung zum jetzigen Zeitpunkt ca. 45 Mio. Euro brutto über alle Kostengruppen, mit einer Genauigkeit von +/- 30 %. Die benötigten Flächen für die Feuer- und Rettungswache sowie den Baubetriebshof liegen bei insgesamt ca. 14. 000 qm (BGF). Das zur Verfügung stehende Grundstück ist ca. 5 ha groß. Um für diese anspruchsvolle Aufgabe das bestmögliche Entwurfskonzept und ein geeignetes Planungsbüro zu finden, ist die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs gemäß RPW 2013 mit ca. 15 teilnehmenden Büros vorgesehen. Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit den Preisträger*innen durchgeführt. Dabei soll zunächst nur mit dem/der ersten Preisträger*in verhandelt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens soll ein geeignetes Planungsbüro (Architekt*in - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI) für die Bearbeitung der Planungsaufgabe gefunden werden. Der Wettbewerb richtet sich daher an Einzelbewerbende bzw. Bewerbergemeinschaften, mit oder ohne Nachunternehmen. Bevollmächtigte*r Vertreter*in der Bewerbergemeinschaft ist die/der Architekt*in bzw. Innenarchitekt*in. Die Teilnahme am Wettbewerb ist möglich als Einzelbewerber*in (alle Leistungen werden im eigenen Haus erbracht) oder als Bewerbergemeinschaft; in beiden Fällen ist die Beteiligung von Nachunternehmen möglich. Die Teilnahme von Innenarchitekten*innen ohne Beteiligung einer/eines Architekt*in ist nur mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung zugelassen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekten*innen notwendig.
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