Frist abgelaufen

"#Nurses4Vienna2" Open-House Zulassungsverfahren

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Auftraggeber

FH Campus Wien - Verein zur Förderung des Fachhochschul-, Entwicklungs- und Forschungszentrums im Süden Wiens

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
10. April 2025
Veröffentlichungsdatum
10. Februar 2025

Beschreibung

Bereits seit 2008 bildet die FH Campus Wien in einem Bachelorstudiengang Gesundheits- und Krankenpfleger*innen nach modernsten Hochschulstandards für den gehoben Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege aus. Die Ausbildung wird seit vielen Jahren auch in Kooperation mit dem Wiener Gesundheitsverbund durchgeführt. Der Wiener Gesundheitsverbund ist der größte Gesundheitsdienstleister Österreichs und als Unternehmung Teil der Stadt Wien, er verfügt über 8 Kliniken und 9 Pflegehäuser in Wien sowie ein Therapiezentrum außerhalb Wiens. Rund 30.000 Mitarbeiter*innen arbeiten im Wiener Gesundheitsverbund. Aufgrund der bevorstehenden Pensionierungswelle und des bestehenden Fachkräftemangels im europäischen Raum wird in den kommenden Jahren der Personalbedarf in der gehobenen Gesundheits- und Krankenpflege in Wien nicht vollumfänglich aus Absolvent*innen der bestehenden Bachelorstudien gedeckt werden können. Um diesen Fachkräftemangel zu reduzieren und weiterhin dem Versorgungsauftrag entsprechen zu können, haben der Wiener Gesundheitsverbund und die FH Campus Wien gemeinsam das Ausbildungs- und Förderprogramm für in Drittstaaten (Staaten, die weder Mitglied der Europäischen Union sind noch dem Europäischem Wirtschaftsraum angehören) tertiär ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegekräfte „#Nurses4Vienna“ entwickelt. Ziel dieses Ausbildungs- und Förderprogramms ist eine koordinierte – und am „Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel“ der Weltgesundheitsorganisation orientierte – sozial vertretbare Auswahl tertiär in Drittstaaten ausgebildeter Gesundheits- und Krankenpfleger*innen sowie eine einschlägig fundierte Berufsausbildung in Österreich, um Programmteilnehmer*innen auf die Berufsausübung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege beim Wiener Gesundheitsverbund vorzubereiten. Zusätzlich zur fachlichen Ausbildung wird Augenmerk auf die soziale und sprachliche Integration gelegt. Wiener Gesundheitsverbund und FH Campus Wien arbeiten bei der Umsetzung des Ausbildungs- und Förderprogramms intensiv zusammen; die Kosten für die Teilnahme werden im Rahmen des Förderprogramms vom Wiener Gesundheitsverbund übernommen. Die FH Campus Wien hat bereits ein „#Nurses4Vienna“-Open-House-Aufnahmeverfahren durchgeführt, das sich an geeignete Hochschulen richtete, die an einer Kooperation mit der FH Campus Wien im Rahmen des Ausbildungs- und Förderprogramms „#Nurses4Vienna“ interessiert sind. Das erste Open-House Zulassungsverfahren wurde Ende Juni 2024 geschlossen. Im Rahmen des vorliegenden „#Nurses4Vienna2“-Open-House-Zulassungsverfahrens plant die FH Campus Wien mit geeigneten Partnerhochschulen hinsichtlich maximal 250 weiterer Personen zu kooperieren, die in das Ausbildungs- und Förderprogramm „#Nurses4Vienna2“ aufgenommen werden sollen. Ziel des vorliegenden „Open-House-Zulassungsverfahrens „#Nurses4Vienna2““ ist es somit, geeignete Partnerhochschulen zu finden und mit diesen den „Kooperationsvertrag“ gemäß Kapitel B der Verfahrensunterlagen abzuschließen. Dabei wird allen Anbieter_innen, die eine Zulassung beantragen, eine Teilnahme am gegenständlichen Open-House-Zulassungsverfahren (d.h. ein Abschluss des Kooperationsvertrags) zu gleichen Bedingungen ermöglicht, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und ein ordnungsgemäßer Zulassungsantrag abgegeben wurde. Eine Grundanforderung, um als Partnerhochschule in Frage zu kommen, ist dabei, dass es sich um eine postsekundäre Bildungseinrichtung handelt, die im jeweiligen Sitzstaat Hochschulstatus genießt und ein akkreditiertes mindestens dreijähriges Bachelor-Studium im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege anbietet. Im Detail sind die Voraussetzungen für eine Zulassung zum gegenständlichen Open-House-Zulassungsverfahren in Punkt 3 der „Verfahrensordnung“ (Kapitel A der Verfahrensunterlagen) geregelt. Klarstellend wird festgehalten, dass nur Personen am Ausbildungs- und Förderprogramm „#Nurses4Vienna2“ teilnehmen können, die ein entsprechendes Studium der Gesundheits- und Krankenpflege an einer postsekundären Bildungseinrichtung mit Sitz in einem Drittstaat absolviert haben. Erfahrungsgemäß werden daher in erster Linie postsekundäre Bildungseinrichtungen aus Drittstaaten als Partnerhochschulen in Frage kommen. Es steht Bildungseinrichtungen in der EU jedoch frei, sich am vorliegenden Programm zu beteiligen. Näheres siehe die Verfahrensordnung (Kapitel A der Verfahrensunterlagen) sowie die weiteren Verfahrensunterlagen abrufbar unter www.fh-campuswien.ac.at/nurses4vienna2.

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