Gegenstand des Verfahrens ist die Übertragung der Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports (nachfolgend auch Rettungsdienstleistungen) auf Leistungserbringer gemäß § 31 Abs. 1 SächsBRKG im Rettungsdienstbereich des Rettungszweckverbandes.