- Begleitung und Überwachung des Bauablaufs hinsichtlich umweltfachlicher Aspekte (insbesondere Natur- und Artenschutz) zur Sicherung einer zulassungs- und umweltrechtskonformen
Baudurchführung
- Vermeiden von Haftungsschäden nach dem Umweltschadensgesetz bei der Baudurchführung
- Vermeiden von Umweltschäden und der dadurch entstehenden Kosten und Zeitverzögerungen
- Vermeiden von Störungen im Bauablauf durch rechtzeitiges Hinweisen auf Fristen, Auflagen und geeignete Maßnahmen
- Beweissicherung und Dokumentation
- Artenschutzrelevante Maßnahmen sind gemäß Planfeststellungsbeschluss von ausgewiesenen Experten zu begleiten bzw. umzusetzen