Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.
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Gegenstand dieser Ausschreibung sind nicht exklusive Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Bimekizumab (ATC L04AC21). Diese Verträge sollen gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V abgeschlossen werden und gelten für den Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2027. Das Verfahren ist als Open House Modell konzipiert, was bedeutet, dass jederzeit neue Verträge abgeschlossen werden können. Ausgeschlossen sind Kinderarzneimittel gemäß der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V.
Arzneimittelrabattverträge, Bimekizumab, Ausschreibung Deutschland, Open House Modell, AOK Rheinland-Pfalz, pharmazeutische Unternehmen, Biopharmazeutika, Rabattverträge
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