Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.08.2025 bis zum 31.07.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.
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Gegenstand dieser Ausschreibung sind nicht exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Bimatoprost (ATC S01EE03). Diese Verträge werden gemäß den §§ 130a Abs. 8 und 130c Abs. 1 SGB V abgeschlossen und gelten für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis zum 31.07.2027. Das Verfahren erfolgt im Open House-Modell, was bedeutet, dass jederzeit neue Verträge abgeschlossen werden können. Ausgeschlossen sind Kinderarzneimittel gemäß der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V.
Arzneimittelrabattverträge, Bimatoprost, Ausschreibung Deutschland, AOK Rheinland-Pfalz, Open House Modell, pharmazeutische Unternehmen, Gesundheitskasse, SGB V
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