Es handelt sich um ein präventives, den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe vorgelagertes Angebot, das die soziale Teilhabe und die Teilhabe an Bildung aller Kinder und Jugendlicher im Schulalltag ermöglichen soll. Inklusionsassistenzen werden unabhängig von einem individuellen sozialrechtlichen Leistungsanspruch einzelner Schülerinnen und Schüler nach dem SGB VIII in der Schule zur Verfügung gestellt.