In der bayerischen Justiz sowie in den Ländern Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Saarland wird die Individualsoftware Kosteneinziehung in den Landesjustizkassen verwendet. Eine modulweise Modernisierung der Software wurde bereits in einem vorangehenden Projekt gestartet. Die Software ist nun abschließend weiter zu entwickeln und insbesondere modernen Standards anzupassen. Gleichzeitig müssen die Pflegeverantwortung für die bereits im Echtbetrieb befindlichen Programmteile und Support auch weiterhin sichergestellt sein.
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