Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt den Neubau eines Jugendzentrums im Bezirk Hamburg-Bergedorf. Der bestehende Altbau auf dem Grundstück soll vollständig zurückgebaut und durch einen modernen, nachhaltigen Neubau ersetzt werden. Ziel ist die Schaffung eines zukunftsfähigen, identitätsstiftenden Ortes für Kinder und Jugendliche im Stadtteil. Der geplante Neubau umfasst eine Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 1.400 m². Grundlage der Planung ist eine bereits erstellte und abgestimmte Bedarfsplanung, welche die funktionalen, pädagogischen und betrieblichen Anforderungen definiert. Vorgesehen sind unter anderem offene Treffbereiche, Gruppen- und Mehrzweckräume, Kreativ- und Bewegungsflächen, Beratungsräume, Verwaltungsbereiche sowie Neben- und Technikflächen. Das Gebäude soll flexibel nutzbar, barrierefrei und wirtschaftlich im Betrieb sein.
Es handelt sich um ein öffentliches Gebäude, das den geltenden vergabe- und baurechtlichen Anforderungen entspricht. Die Planung und Ausführung haben insbesondere die Vorgaben des Hamburgisches Klimaschutzgesetz sowie des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) einzuhalten. Angestrebt wird eine energieeffiziente, ressourcen-schonende Bauweise mit minimierten Lebenszykluskosten. Nachhaltigkeitsaspekte, insbesondere hinsichtlich Energieversorgung, Materialwahl, CO₂-Reduktion und Klimaanpassung (z. B. Dachbegrünung, sommerlicher Wärmeschutz), sind integraler Bestandteil der Planung.
Gegenstand der Ausschreibung sind Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß HOAI. Erwartet wird eine wirtschaftliche, nachhaltige und funktionale Planung der gebäudetechnischen Anlagen, die den Anforderungen eines zeitgemäßen Jugendzentrums entspricht und in enger Abstimmung mit der Objektplanung sowie den weiteren beteiligten Fachplanern erfolgt. Besondere Bedeutung wird einer energieeffizienten, betriebssicheren und nutzerorientierten Gesamtlösung beigemessen. Eine kontinuierliche Abstimmung mit dem Auftraggeber während sämtlicher Planungsphasen wird vorausgesetzt.
Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt dabei in 3 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 – 3
(Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung)
Stufe 2: Leistungsphase 4 -5 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung)
Stufe 3: Leistungsphase 6 - 8
(Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation)
Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren
Leistungsphasen erfolgt stufenweise und optional.
Lose (1)
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