Am Burgberg in Tecklenburg befinden sich eine Reihe von Stützmauern und historischen Mauern der Burg, die auf ihre Verkehrssicherheit und im Hinblick auf den Restaurationsbedarf in der Erhaltungspflicht des Denkmals saniert werden müssen. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Planungsleistung zum Zweck dieser Aufgabe. Eine langfristige Erhaltung der historischen Substanz ist nach den Vorgaben gemäß § 9 DSchG NRW, sowie den naturschutzfachlichen Anforderungen nach § 44 BNatSchG zu gewährleisten. Die Sanierung der Mauern muss zudem unter Berücksichtigung der bauhistorischen, materialtechnischen und ökologischen Anforderungen berücksichtigt werden. Detaillierte Anforderung an die erforderliche Planungsleistung und ausführliche Darstellung des zu überarbeitenden Bestandes der Mauerabschnitte sind der beigefügten Vorstudie und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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